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Der Entwurf eines Handelsgesetzbuches für die Stadt Frankfurt am Main von 1811. Zwei Bände

Döge, Melanie: Der Entwurf eines Handelsgesetzbuches für die Stadt Frankfurt am Main von 1811. Zwei Bände

Zwei Bände (komplett). Band I: Entstehen, Inhalt und Wirkung. Band II: Texte und Materialien. Die Arbeit schildert eingehend den Versuch einer Gesetzgebung im Spannungsfeld zwischen den von der französischen Schutzmacht aufgedrängten Vorstellungen und der Bewahrung überkommener Rechte sowie das Scheitern des Entwurfs. Der zweite Band macht den Entwurf selbst und die bisher unbekannten handschriftlichen Materialien des Verfassers des Entwurfs, Johann Friedrich Heinrich Schlosser, zugänglich. - Napoléons Eroberungs- und Bündnispolitik führte in Deutschland zum Verfall des Heiligen Römischen Reiches und zur Gründung des Rheinbundes. Die ehemalige Freie Reichsstadt Frankfurt wurde Hauptstadt des gleichnamigen Großherzogtums unter Napoléons Verbündetem Dalberg. Französisches Recht wurde weitgehend eingeführt, allerdings mit Ausnahme des Handelsrechts. Die Frankfurter Kaufmannschaft legte stattdessen einen eigenen HGB-Entwurf vor, der äußerlich das fremde Recht aufnahm, im Kern aber die hergebrachten Institutionen und Regeln übernahm. Verfasser des Entwurfs war Johann Friedrich Heinrich Schlosser, ein Neffe von Goethes Schwager, Rechtskonsulent der Frankfurter Handelskammer und Stadtgerichtsrat. In seinem Nachlass fanden sich die in der Publikation veröffentlichten Materialien als Entwurf. Der erste Band stellt Entstehen, Inhalt und Wirkung des Entwurfs eines Handelsgesetzbuches für die Stadt Frankfurt am Main von 1811 dar. Untersucht werden hierbei: Politisches Umfeld, Bedeutung und Scheitern des Entwurf; Überkommenes und neues Frankfurter Handelsrecht; Im Entwurf nicht berücksichtigte Materien; Die weitere Entwicklung und Einfluss des Entwurfs; Die Einordnung des Entwurfs. Ergänzt wird der Band durch einen zweiten Band, der den Entwurf selbst im Abdruck verfügbar macht und die bisher unbekannten handschriftlichen Materialien des Verfassers des Entwurfs, Johann Friedrich Heinrich Schlosser, einschließt. Zwei Bände, zus. XIV,418 Seiten, Leinen (Universitätsverlag Winter 2016)

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Sprache: Deutsch
Sachgebiete: Geschichte des 19. Jahrhunderts | Rechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts | Wirtschaftsgeschichte
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